Mitglied werden
Wenn Sie bei uns Mitglied werden oder ein Kind anmelden möchten, stellen wir Ihnen hier alle wesentlichen Informationen zu Verfügung.
Sie finden neben den Beiträgen auch ein Formular, das Sie herunterladen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anmeldungen oder Abmeldungen nicht per Internet oder Mail möglich sind. Wir benötigen eine Unterschrift. Gern können Sie uns aber unterschriebene Anträge zufaxen, unter 07344-952359 steht ein Faxgerät für Ihre Nachrichten bereit.
Altersgruppe
Jugendliche bis 18 Jahre
Studenten/Wehrpflichtige
Passive
Versehrte
Einzelmitglieder
Ehepaar
Familie
Jahresbeitrag
33,-€
33,-€
30,-€
33,-€
55,-€
83,-€
94,-€
Beitragsordnung
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedergrundbeitrag wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten neuen Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
3. Eintretende Änderungen in den Teilnehmerdaten wie Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung sind umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen. Ebenso muss die Geschäftsstelle informiert werden, wenn ein Teilnehmer nach Erreichen des 18. Lebensjahres noch in Ausbildung oder im Wehrdienst steht oder noch zur Schule geht oder studiert, damit er den vergünstigten Beitragssatz in Anspruch nehmen kann. Bei verspäteten Mitteilungen an die Geschäftsstelle wird eine eventuelle Beitragsdifferenz nicht zurück vergütet. Die Beitragsreduzierung gilt für das jeweilige Geschäftsjahr. Zum Beginn des neuen Jahres ist jeweils die Beitragsermäßigung gegen Vorlage eines Nachweises erneut zu beantragen.
4. Im Mitgliedergrundbeitrag ist eine Sportunfallversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen. Allerdings wird die Sportunfallversicherung nur im Zusammenhang mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gültig.
5. Die Zahlung des Mitgliederbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. Februar jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
6. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren durch EDV nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis 15. Januar des Beitragsjahres. Für Mahnungen werden die angefallenen Gebühren berechnet.
Beitragskonto des Vereins ist:
VR-Bank Alb-Blau-Donau eG, Ehingen IBAN: DE75 6006 9346 0004 5450 28, BIC: GENODES1REH
7. Bei Eintritt in unseren Verein während des 1. Halbjahres wird der volle Beitrag, bei Eintritt während des 2. Halbjahres wird der halbe Beitrag berechnet. Kündigungen der Mitgliedschaft können grundsätzlich nur schriftlich zum Jahresende an die Geschäftsstelle erfolgen.
8. Die Abteilungen können zur Deckung abteilungsbezogener Ausgaben Abteilungsbeiträge erheben. Höhe und Zweck ist in der Abteilungsversammlung zu beschließen.
9. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert und absolut vertraulich behandelt.
Die Vereinssatzung kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Stand 01.01.2002